Das Recht zu sprechen. Über ein Kriegsgedicht von Iryna Shuvalova

Unvorstellbarkeit, Fassungslosigkeit, Sprachlosigkeit. Dies sind die Worte, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine begleiten. Sie bilden den Kern eines stetig anwachsenden Massivs von Expertenkommentaren, Stellungnahmen, Meinungsäußerungen, Tweets und Posts, Berichterstattung und Dokumentation, die in all ihren unterschiedlichen Formen eben dieses Unvorstellbare in Prognosen und Analysen auflösen wollen, die im Zustand elementarer Erschütterung nach Deutungsmustern und Gewissheiten suchen und die nach Worten ringen, um Ereignisse auf den Begriff zu bringen, die sich gegen jede Verbegrifflichung sperren.

 

Die Erfahrung von Sprachlosigkeit verbindet sich zumeist mit dem stummen Entsetzen angesichts der Gewalt von Krieg und Besatzung, angesichts des Grauens von Tod und Zerstörung. Hier droht die Gewissheit, dass Sprechen ein Akt des Verstehens und Sinnbildens ist, zu versagen. Teil dieser Erfahrung ist aber auch ein Bewusstsein dafür, in welchem Maß der russische Feldzug gegen die Ukraine im Namen der „Russischen Welt“ geführt wird. Was sich als Schutz von russischer Sprache und Kultur auf dem Territorium der Ukraine ausgibt, negiert mit dem politisch souveränen Existenzrecht der Ukraine und ihrer Bürger*innen auch ihr Sprachrecht. Hier setzt sich eine Geschichte des Linguozids fort, die weit mehr betrifft als ein Lexikon repressierter Wörter. Und Teil dieser Erfahrung ist schließlich die drängende Frage nach der Legitimität von Rede, der eigenen und der fremden. Von der Pflicht, nicht zu schweigen, ist viel gesprochen worden. Wer aber hat das Recht zu sprechen – und in welcher Sprache? Hier hat jedes Wort Rechenschaft darüber abzulegen, ob nicht im Sprechakt selbst neue Gewalt verübt wird.

 

© Uranibor, 2010. Iryna Shuvalova liest ihre Lyrik in der Nähe der Nationaluniversität Lviv.

Am 2. April publizierte das Internetmagazin Majdan ein Gedicht von Iryna Shuvalova, das unmittelbar in das Geflecht dieser Fragen hineinführt. Shuvalova reagiert in ihren Versen auf die Bilder aus Buča, die nach dem Abzug der russischen Truppen aus dem Ort weltweit Entsetzen auslösten und dazu führten, dass Russland nicht nur aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ausgeschlossen wurde, sondern auch durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen aufgenommen wurden. In Shuvalovas Gedicht, das unmittelbar vertont und in den sozialen Netzwerken vielfach geteilt wurde, tritt an die Stelle der Argumentation institutionalisierten Rechtsprechens die Reflexion des individuellen Sprachrechts:

 

 

якщо мене не вбивають

чи маю право я

говорити із тими кого вбивають

на рівних

 

чи маю я право боліти

якщо не маю рани

скаржитись

якщо не маю втрати

 

чи маю право

на безсоння

коли тут

не чути сирен

 

близькість смерті тепер

лежить між нами на столі

як хлібина

із запеченим усередині ножем

 

якщо мене не вбивають

що я можу сказати

тим кого

так

 

адже переломившися через смерть

мова стає сама на себе не схожа

і ось –

ми з тобою вже не говоримо

 

однією

і зрештою

якщо мене не вбивають

чи маю право я

 

хотіти тримати тебе

так само міцно

як звикла тримати перед тим

коли не вбивали ще жодну з нас

 

 

Wenn man mich nicht tötet

habe ich das Recht

mit denen zu sprechen die getötet werden

von gleich zu gleich

 

habe ich das Recht zu leiden

obwohl ich keine Wunden habe

zu klagen

obwohl ich nichts verloren habe

 

habe ich das Recht

auf Schlaflosigkeit

auch wenn hier

keine Sirenen zu hören sind

 

Todesnähe liegt jetzt

zwischen uns auf dem Tisch

wie ein Laib Brot

in den ein Messer eingebacken ist

 

wenn man mich nicht tötet

was kann ich sagen

zu denen die

es schon sind

 

denn zerbrochen durch den Tod

ähnelt sich die Sprache selbst nicht mehr

und nun

sprechen wir schon nicht mehr miteinander

 

in einer

und letztlich

wenn man mich nicht tötet

habe ich das Recht

 

dich halten zu wollen

so sehr

wie ich dich zuvor immer hielt

als noch keine von uns getötet wurde

 

Übersetzung: Susanne Strätling

 

Wer darf über oder für die Opfer soldatischer Gewalt sprechen, dessen Leben ihr nicht selbst zum Opfer gefallen ist? Wer kann etwas über den Schmerz der Verwundung sagen, dessen Körper nicht selbst von Waffen getroffen wurde? Wer weiß etwas über die Kakophonie des Krieges zu berichten, der sie nicht mit eigenen Ohren gehört hat? Dies sind die Fragen, denen sich jedes Sprechen zu stellen hat. Und als wäre damit nicht schon jedes mögliche Wort fragwürdig geworden, schließt Shuvalova noch eine weitere Frage an. Sie betrifft nicht das Wer, das sprechende Subjekt und seine Legitimation, sondern die Versehrung der Sprache selbst. Was heißt es, wenn Sprache in ihrer Fähigkeit zur Annäherung an die Wirklichkeit und zur Herstellung von Nähe zwischen Sprechenden scheitert, weil sie „zerbrochen durch den Tod“ sich selbst nicht mehr ähnlich ist?


Shuvalovas Verse nehmen uns die Verantwortung, eine Antwort auf diese Fragen zu finden, nicht ab. Was sie uns aber geben, ist eine Erinnerung daran, dass im Sprechen nur dann etwas mitgeteilt werden kann, wenn es aus der Erfahrung der Teilhabe heraus geschieht.


Quelle des Beitragsbildes: © Uranibor, URL: https://en.wikipedia.org/wiki/File:Shuvalova1.jpg


Jetzt den novinki-Newsletter abonnieren

und keinen unserer Textbeiträge mehr verpassen!